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Hackstock

Bezirksklasse

  • »Hackstock« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 31. Oktober 2009, 15:19

Zufall oder Glück?

Da sich ein freund letztes jahr den FM09 gekauft hat und er mir eigentlich auch ganz gut gefallen hat , hab ich ihn mir von ihm ausgeliehen und installiert
Am nächsten Tag kam er zu mir und sagte : Stell dir vor , ich kann den FM09 ohne CD spielen!
So konnten wir beide den FM09 spielen selbst ohne CD


Nun wollte ich fragen ob dies beim FM10 der gleiche Fall ist oder ob es nur Glück/zufall war ?

Corum

Papa

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2

Samstag, 31. Oktober 2009, 15:21

Weder Glück noch Zufall.

Den FM09 kann man ohne DVD spielen. Man kann ihn, soweit ich weiss, mindestens 5x auf verschiedenen PCs installieren.

Hackstock

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3

Samstag, 31. Oktober 2009, 15:23

Ok dann wäre das mal beantwortet 8)

Und weiß schon jmd ob das beim FM10 auch so ist ?

Hackstock

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4

Samstag, 31. Oktober 2009, 19:40

Keiner ne ahnung ?!

buggy

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5

Samstag, 31. Oktober 2009, 20:12

probiers doch einfach mal selbst aus ;) ...ich hab jedenfalls nichts gelesen, dass irgendwas verändert wurde ;)
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Kitt

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6

Samstag, 31. Oktober 2009, 20:15

So kann es ohne DVD starten, also kann man das wohl auch zocken..


Aber das verleihen ist nicht legal, mal nebenbei....

7

Samstag, 31. Oktober 2009, 21:41

Klar kann man das spiel seinem kumpel geben... ohne Moos natürlich! ;)
Das ist im "Privat-gebrauch" verbucht..
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Kitt

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8

Samstag, 31. Oktober 2009, 21:48

Klar kann man das spiel seinem kumpel geben... ohne Moos natürlich! ;)
Das ist im "Privat-gebrauch" verbucht..



Na liest euch die EULA durch...

Zitat

A. Lizenz. Mit dem Kauf des Produktes erwirbst du eine persönliche, nicht exklusive Lizenz, diese Software zu installieren und zu benutzen. Die Software unterliegt den in diesem Vertrag und der zugehörigen Dokumentation festgelegten Bestimmungen und ist ausschließlich für deine persönliche, nicht kommerzielle Nutzung bestimmt. Deine Rechte unterliegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Jegliche gewerbliche Nutzung ist untersagt. Die Unterlizenzierung, der Verleih und jegliche andere Form der Verbreitung der Software oder des Rechts, diese Software zu nutzen, sind ausdrücklich untersagt. Einzige Ausnahme ist die in Abschnitt 2 ausdrücklich gestattete Übertragung der Software. Die Bedingungen deines Vertrages treten am Tag der Installation oder anderweitigen Nutzung der Software in Kraft und behalten bis zum in Abschnitt 5 dargelegten Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Dein Vertrag wird umgehend gekündigt, wenn du versuchst, die technischen Schutzmaßnahmen der Software zu umgehen.



Zitat


2. Übertragung. Du darfst alle deine Rechte zur Installation und Nutzung der Software einmalig und dauerhaft an eine dritte natürliche oder juristische Person übertragen sofern: (a) die technischen Schutzmaßnahmen der Software eine Übertragung vorsehen; (b) du auch diesen Vertrag und alle Kopien der Software überträgst; (c) du keine Kopien, Upgrades, Updates oder vorherige Versionen der Software zurückbehältst und (d) der Empfänger die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert. Das Recht auf den Erhalt von Updates und dynamischen Inhalten sowie das Recht auf die Nutzung beliebiger Online-Dienste von EA in Verbindung mit dieser Software kann möglicherweise nicht übertragen werden. Eine Übertragung der Software ist nicht möglich, wenn die Bedingungen des Vertrages erschöpft und die Software bereits auf der zulässigen Anzahl von Geräten authentifiziert ist. Nachfolgende Empfänger dieses Vertrages können die Software auf zusätzlichen Geräten möglicherweise nicht authentifizieren. EA kann als Bedingung zur Nutzung der Software verlangen, dass jeder Endbenutzer die Software online registriert. UNBESCHADET DES VORSTEHENDEN DARFST DU KEINE VORVERÖFFENTLICHUNGSVERSIONEN DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN.



Er darf es verleihen, dann darf der Threadersteller das Game aber nicht mehr benutzen bzw. installiert haben usw.
Also wäre es dann nicht legal, so wie er es oben beschrieben hat.

9

Samstag, 31. Oktober 2009, 21:51

Zitat

(a) die technischen Schutzmaßnahmen der Software eine Übertragung vorsehen


Und die software sieht vor, 5 mal auf anderen systemen installiert werden zu können.
Ich denke die gehen nicht davon aus, das du 5 Pc hast..

Also ganz ehrlich, da würde ich mir kein kopf machen... Du kannst das Spiel ja auch verkaufen.. und der jenige dann auch... und der auch... und und und..
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Kitt

V.I.P.

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10

Samstag, 31. Oktober 2009, 22:01

Mir ist es doch Schnuppe was der User mit sein Game macht^^


Mal kurz OT:

In der Eula steht noch folgendes:

Zitat

12. Unterlassungsanspruch. Du erklärst dich damit einverstanden, dass eine Verletzung dieses Vertrages EA möglicherweise irreparablen Schaden zufügt, für den finanzielle Entschädigungen keine adäquate Wiedergutmachung wären. Zusätzlich zu den Rechtsmitteln, die EA unter diesem Vertrag oder geltendem Recht zustehen, hat EA daher das Recht, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung geltend zu machen.


Ähm ja gut. Geld ist für EA keine gutmachung, was im Teufelsnamen dann bitte sonst? Todesstrafe? Gefängnis? Knechtarbeiten bei EA?

Ich bekomme angst... :rolleyes:


Der 1. Satz ist aber mal das Beste :D

Corum

Papa

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11

Samstag, 31. Oktober 2009, 22:30

Zitat

... Jegliche gewerbliche Nutzung ist untersagt. Die Unterlizenzierung, der Verleih und jegliche andere Form der Verbreitung der Software oder des Rechts, diese Software zu nutzen, sind ausdrücklich untersagt.
Diese Formulierung ist eindeutig. Ich weiss nicht, wie viel Fantasie man aufbringen muss, um es nicht zu verstehen.

FM Total ist keine Anwaltskanzlei, demnach sind das alles nur Thekenweisheiten.
Wenn ihr Fragen bzgl. der Verbreitung/Weitergabe habt, wendet euch bitte an EA.

*closed*